Burgenländischer Windelgutschein

Das Referat Familie und der Burgenländische Müllverband unterstützen junge Eltern beim Umstieg auf Mehrwegwindeln und somit einen nachhaltigen und gesunden Lebensstil. Die windelgutscheinfähigen Marken können aus dem Sortiment des jeweiligen Händlers frei gewählt werden. Eltern müssen sich also nicht auf nur eine Marke beschränken. Den nächsten Händler finden Sie unter verein-wiwa.at/haendler-und-berater/.

Höhe der Förderung: Der Windelgutschein hat einen Wert von 100 Euro. Dieser kann beim Kauf einer Mehrwegwindelausstattung bei einem Partnerhändler im Wert von mindestens 350 Euro eingelöst werden. Familien können auch einen halben Gutschein einlösen, wenn z.B. eine bestehende Windelausstattung aufgestockt und um min. 175 Euro eingekauft wird.

Förderungsvoraussetzungen: Eine Förderung kann gewährt werden, wenn die Förderungswerberin oder der Förderungswerber ihren/ seinen Hauptwohnsitz im Burgenland hat und für ein Neugeborenes bzw. Kleinkind eine Mehrwegwindelausstattung kauft.

Antragstellung: Der Windelgutschein kann einmalig pro Kind eingelöst werden.

Förderungsgrundsätze: Anträge auf den Burgenländischen Windelgutschein sind schriftlich unter Verwendung des dafür bestimmten Formulars beim Amt der Burgenländischen Landesregierung einzubringen, wobei die erforderlichen Daten vollständig einzutragen und die notwendigen Unterlagen anzuschließen sind. Sind zur Bearbeitung des Antrages weitere Angaben oder Nachweise erforderlich, so sind auch diese beizubringen. Anträge gelten erst dann als eingebracht, wenn alle zur Beurteilung erforderlichen Nachweise angeschlossen wurden. Die Ablehnung eines Antrages erfolgt schriftlich unter Bekanntgabe eines Grundes.

 

Kontakt:
Sonja Seier-Conrad, Telefon: 057/600-2675
E-Mail: post.a9-familie(at)bgld.gv.at