Mit dem neuen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz schaffen wir die Voraussetzungen, dass ab 1. November 2019 für alle Kinder im Burgenland der Besuch einer Kinderkrippe oder eines Kindergartens kostenlos ist. Dafür dürfen von öffentlichen Einrichtungen keine Elternbeiträge eingehoben werden, ausgenommen sind z.B. Spezialangebote, Bastelgeld oder das Mittagessen. Das Land Burgenland nimmt dafür 6 Millionen Euro mehr in die Hand und finanziert die Kinderbildung und –betreuung in Summe mit rund 31 Millionen Euro.
Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, regelt das neue Gesetz bedarfsorientierte Öffnungszeiten und die Ferienbetreuung für Kinder bis zum Ende der Schulpflicht. Um eine gesunde Ernährung unserer Kinder in den Kinderkrippen und Kindergärten zu gewährleisten, wird die Verpflegung bis 2024 schrittweise auf 100 Prozent biologische Lebensmittel umgestellt.
Damit sorgen wir für eine gesunde und gute Zukunft unserer Kinder und unterstützen unsere Familien im Burgenland.