„Die Themen des heurigen Bewerbs, Diskriminierung und Rassismus, erzeugen bei den Betroffenen große negative Emotionen oder enden sogar in psychischer oder körperlicher Gewalt. Das darf in unserer Gesellschaft keinen Platz haben. Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Jeder Mensch ist gleichberechtigt und darf nicht diskriminiert werden. Das verbietet jede Benachteiligung und Herabwürdigung, zum Beispiel aufgrund ihres Geschlechts, ihrer sexueller Orientierung, ethnischen und familiären Herkunft, ihres Glaubens und vieles mehr. Je mehr wir uns mit diesem Themen auseinandersetzen, umso stärker können wir uns ihnen entgegenstellen.
In dem Literaturwettbewerb können Interessierte, eine Kurzgeschichte zu schreiben, die sich literarisch, kritisch mit Vorurteilen, Diskriminierung und/oder Rassismus auseinandersetzt. Ich lade alle dazu herzlich ein“, sagt Landesrätin Daniela Winkler.
„Wichtig ist, in den Menschen ihre Persönlichkeit und ihre Eigenschaften zu sehen und sie nicht nach ihrer Herkunft oder ethnischen Zugehörigkeit zu beurteilen“, sagt Projektleiter Jugendanwalt Christian Reumann. Er verweist beim diesjährigen Wettbewerb auf die Kooperation mit der Initiative Burgenland ohne Rassismus, die von Sanya Neinawaie begleitet wird.
Eine unabhängige Jury ermittelt die Reihung der Beiträge.
Die Prämierung erfolgt in drei Kategorien:
I. Die drei Erstgereihten aller eingereichten Beiträge werden mit dem „Goldenen Kleeblatt gegen Gewalt 2021“ ausgezeichnet und mit Geldpreisen prämiert:
Preis: 1000.- Euro
Preis: 700.- Euro
Preis: 500.- Euro
II. Für den besten burgenländischen Beitrag wird ein „Goldenes Kleeblatt 2021“ sowie ein Sonderpreis (Sachpreis) vergeben.
III. Die besten Beiträge von jungen Autorinnen und Autoren (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) werden jeweils mit einem „Goldenem Kleeblatt 2021“ sowie einem Sachpreis prämiert.
Formalkriterien:
Der Umfang der Werke ist mit maximal ca. 3000 (dreitausend) Anschlägen inkl. Leerzeichen beschränkt.
Die Beiträge sind in deutscher Sprache und in zweifacher Ausfertigung (bitte Kopien und keine Originale, da die Beiträge nicht retourniert werden) einzusenden und mit einer sechsstelligen Kennnummer zu versehen.
Name, Anschrift, Telefonnummer und Emailadresse sowie eine Kurzbiographie müssen in einem mit der gleichen Kennnummer bezeichneten, verschlossenen Kuvert beigefügt werden.
Pro Person ist nur ein Beitrag zugelassen.