Nach extremen Regenfällen der vergangenen Tage kämpfen aktuell viele Privathaushalte besonders im Landessüden mit den Folgen der schweren Unwetter. Wie von Landeshauptmann Hans Peter Doskozil angekündigt, beschließt die Landesregierung heute im Umlaufverfahren Sonderrichtlinien zur Katastrophenhilfe des Landes. "Wir reagieren auf dieses bislang einzigartige Katastrophenereignis auch mit bislang einzigartigen Maßnahmen. Einerseits werden wir unsere finanziellen Hilfsleistungen massiv aufstocken, um Betroffenen die Schäden möglichst zur Gänze abzudecken - andererseits werden wir mit mobilen Teams sicherstellen, dass die Schadensdokumentation und Antragsstellung gleich vor Ort passieren.“ Den Geschädigten stellt das Land Burgenland Hilfszahlungen aus der Katastrophenbeihilfe für die Behebung von Schäden in Aussicht: „Wer rasch und unbürokratisch hilft, hilft doppelt. Existenzen sind von einem Tag auf den anderen bedroht,“ sagen Landeshauptmann Hans Peter Doskozil und Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Eisenkopf. Die bereits im Vorjahr deutlich aufgestockte Katastrophenbeihilfe des Landes wird abermals deutlich verbessert – vor allem durch die Anhebung der Fördersumme für Privathaushalte von bisher 70.000 Euro auf maximal 150.000 Euro brutto für die Behebung von Katastrophenschäden. Für Unternehmen wurde die Förderung von 35.000 Euro netto auf maximal 75.000 Euro erhöht. Darunter fallen auch landwirtschaftliche Betriebe. Liegt eine Versicherung vor, wird diese von der Schadenssumme abgerechnet. Generell werden 10.000 Euro als angenommene Versicherungsleistung abgezogen. Neu ist die Härtefall-Regelung. Diese ermöglicht, dass u.a. Niedrigverdienern Ausnahmen beim Selbstbehalt gewährt werden. Mit der Novellierung und Neustrukturierung der Katastrophenhilfe des Landes Burgenland wurde ein starkes Auffangnetz geschaffen. Mit den neuen Sonderrichtlinien wird dafür Sorge getragen, dass bis zu 100% der Schadenssumme ersetzt werden. „Damit wurde sichergestellt, dass geschädigte Privathaushalte und Unternehmen tatsächlich profitieren und effektiv finanziell unterstützt werden“, bekräftigen Doskozil und Eisenkopf, die Geschädigte dazu aufrufen, rasch um Unterstützung anzusuchen.
Mitarbeiter des Landes nehmen ab sofort Schäden vor Ort auf und unterstützen bei Antragstellung
Mitarbeiter des Landes und der Bezirkshauptmannschaften werden ab heute, Mittwoch mit Unterstützung der Gemeinden die Schadensdokumentationen vornehmen. Die Koordination erfolgt dabei über die Gemeinden, die Geschädigten müssen sich nicht von sich aus beim Land melden. LH Doskozil: „Jetzt geht es darum, möglichst schnell bei den Menschen vor Ort zu sein, um die Schäden zu regulieren. Aus Abteilungen des Landes wird Personal zusammengezogen und ab heute für alle betroffenen Gemeinden zur Verfügung gestellt, damit sie die Schäden dokumentieren. Betroffene müssen sich nicht beim Land melden, die Gemeinden werden von den Teams des Landes direkt angefahren“. Die Mitarbeiter vor Ort stehen für alle Fragen rund um die Abwicklung zur Verfügung und nehmen die Anträge direkt entgegen. Die Geschädigten müssen also nicht selbst aktiv werden, sondern können diese besondere Serviceleistung des Landes in Anspruch nehmen.
Keine Vorfinanzierung durch die Geschädigten
Die Sonderrichtlinien ermöglichen es, dass die Rechnungen, die für die Behebung der aufgetretenen Schäden anfallen – im Rahmen der Förderhöhe – direkt und unbürokratisch durch das Land beglichen werden.
Besondere Hilfe in Härtefällen
Unter die neue Härtefall-Regelung fallen insbesondere Personen mit geringem Einkommen. Härtefälle liegen auch bei unverhältnismäßig hohem Schadensausmaß oder sonstigen außerordentlichen Belastungen wie Krankheit, besondere Sorgepflichten etc. sowie im Fall einer Existenzgefährdung vor. Die Härtefall-Regelung ermöglicht, dass u.a. Niedrigverdienern Ausnahmen beim Selbstbehalt und bei der Obergrenze der Beihilfensetzung gewährt werden. Eine Antragstellung und ein Nachweis durch den Geschädigten sind erforderlich.
Landwirtschaftliche Betriebe
Auch landwirtschaftliche Betriebe können Unterstützung über die Katastrophenbeihilfe erlangen. Dabei geht es um Schäden, die nicht von der Hagelversicherung abgedeckt sind - z.B. an Tieren. Für landwirtschaftliche Betriebe gelten die Regelungen zu den Unternehmen, somit kann eine maximale Beihilfe von 75.000 Euro gewährt werden. In der neuen Sonderrichtlinie wird sichergestellt, dass bis zu 100 Prozent der Kosten übernommen werden – statt bisher 25 Prozent.
Alle wesentlichen Informationen zur Katastrophenbeihilfe des Landes finden Betroffene unter www.burgenland.at/katastrophenbeihilfe.
Dank an Einsatzkräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörden
„Wir möchten uns in dem Zusammenhang noch einmal aufrichtig bei allen Einsatzkräften und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Behörden, vor allem in den vom Hochwasser massiv betroffenen Bezirken, bedanken“, so Doskozil und Eisenkopf.