Kinderbonus
Der Kinderbonus besteht in einer monatlichen Zuwendung und wird ab Antragstellung für Kinder von der Geburt bis zum dritten Lebensjahr längstens auf die Dauer von zwölf aufeinander folgenden Monaten gewährt, sofern die Förderungsvoraussetzungen für den gesamten Förderungszeitraum vorliegen.
Höhe der Förderung:
monatlicher Bonus | gewichtetes Pro-Kopf-Einkommen |
---|---|
190 Euro | 706,30 Euro |
160 Euro | 847,80 Euro |
140 Euro | 988,90 Euro |
Berechnung: Der Kinderbonus errechnet sich wie folgt: Familieneinkommen (Monatsnettolohn x 14/12, Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Alimente, etc.) dividiert durch den errechneten Gewichtungsfaktor.
Der Gewichtungsfaktor setzt sich aus den Familienmitgliedern zusammen:
1. für die Förderungswerberin oder den Förderungswerber: 1,0
2. für die Partnerin oder den Partner: 0,8
3. für jedes Kind, für das ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht: 0,5
4. für Alleinerzieherinnen oder Alleinerzieher: 1,2
Berechnungsbeispiel: Förderwerber und Partnerin mit 2 Kindern ergibt einen Gewichtungsfaktor von 2,8.
Einkommensgrenze: Das monatliche Familiennettoeinkommen dividiert durch den Gewichtungsfaktor („gewichtetes Pro-Kopf-Einkommen“) darf die Höchstgrenze von 988,90 Euro nicht übersteigen (Allgemeine Förderungsvoraussetzungen).
Antragstellung: von der Geburt bis zum 30. Lebensmonat des Kindes
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aus organisatorischen Gründen Förderansuchen nur im ORIGINAL und somit nur auf dem Postweg oder auf persönlichem Wege, nicht jedoch per E-Mail oder Fax, eingebracht werden können!
Auszahlung: Teilzahlungen
Weitere nähere Einzelheiten sind dem Formular zu entnehmen.
Kontakt:
Anna Baranyai - 057/ 600-2934 oder Vanessa Meidl - 057/ 600-2747
E-Mail: post.a9-skf(at)bgld.gv.at
• Antragsformular Kinderbonus (doc)
• Antragsformular Kinderbonus (PDF)