Förderung für die Kinderbetreuung durch Tageseltern
Die Tageselternförderung ist für jeweils sechs Monate im Vorhinein zu beantragen und wird rückwirkend in einem ausbezahlt. Sie kann wiederholend beantragt werden, wenn beide Elternteile berufstätig sind oder bei Alleinerziehenden der allein erziehende Elternteil berufstätig ist und aufgrund der Berufstätigkeit Betreuungsbedarf von Montag bis Freitag von 5 bis 21 Uhr besteht und keine Kinderbetreuungseinrichtung mit entsprechenden Öffnungszeiten zur Verfügung steht. Als Förderung gebühren der Förderungswerberin oder dem Förderungswerber für den genannten Zeitraum pro Kind und Monat folgende Beträge:
Höhe der Förderung: Bei Betreuung des Kindes durch Tageseltern ein Maximalbetrag in Höhe von 90,-- Euro, jedoch höchstens in Höhe des Elternbeitrages,
- davon 100% bei Betreuung von mehr als 31 Wochenstunden
- davon 85% bei Betreuung zwischen mehr als 21 und 31 Wochenstunden
- davon 70% bei Betreuung zwischen mehr als 11 und 21 Wochenstunden
- davon 40% bei Betreuung bis 11 Wochenstunden.
Die genannten Förderungsbeträge können für jeden Monat, für den das Kind die Tageselternbetreuung in Anspruch nimmt und für den ein Elternbeitrag zu leisten ist, jedoch maximal für 11 Monate pro Arbeitsjahr im Sinne des § 16 Abs. 1 des Burgenländischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes 2009 gewährt werden.
Einkommensgrenze: das gewichtete Pro-Kopf-Einkommen der Familie den festgesetzten Betrag von 1.483,40 Euro nicht übersteigt. Das gewichtete Pro-Kopf-Einkommen ergibt sich aus dem anrechenbaren Familieneinkommen geteilt durch den im Familienförderungsgesetz festgesetzten Gewichtungsfaktor.
Antragstellung: Die Antragstellung hat durch die Erziehungsberechtigte oder den Erziehungsberechtigten zu erfolgen und ist für jeweils maximal sechs Monate im Vorhinein zu beantragen. Dazu sind gemäß § 3 Abs. 4 der Richtlinie des Landes Burgenland über die Gewährung einer Förderung für die Kinderbetreuung durch Tageseltern die vom Amt der Burgenländischen Landesregierung ausgegebenen Formulare zu verwenden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aus organisatorischen Gründen Förderansuchen nur im ORIGINAL und somit nur auf dem Postweg oder auf persönlichem Wege, nicht jedoch per E-Mail oder Fax, eingebracht werden können!
Auszahlung: Einmalzahlung
Personen, die ein Antragsformular benötigen, können das Formular schriftlich (Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9 - Referat Familie, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt), per Mail (post.a9-familie-(at)bgld.gv.at) oder telefonisch (057/600 - 2536) beantragen.
Kontakt:
Helga Hofstädter, Telefon: 057/600-2536
E-Mail: post.a9-familie(at)bgld.gv.at