Förderung von Ferienbetreuungen im Burgenland
Für viele erwerbstätige Eltern, vor allem für Alleinerziehende, stellt die Betreuung ihrer Kinder in den Schul- bzw. Kindergartenferien ein großes Problem dar. Zur Entlastung der Eltern fördert das Land Burgenland Ferienbetreuungsaktionen.
Fördervoraussetzungen und Höhe der Förderung sind in der nachstehenden Richtlinie enthalten
Antragstellung
Das Förderansuchen ist bis spätestens 6 Monate nach Durchführung der Ferienbetreuung schriftlich zu stellen. Dem Antrag auf Gewährung der gegenständlichen Förderung sind alle Unterlagen und Nachweise beizulegen, die zur Beurteilung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung erforderlich sind.
Zur Antragstellung ist das von der Förderstelle (Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9 - Referat Familie, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt, E-Mail: post.a9-familie(at)bgld.gv.at) ausgegebene Antrags- und Abrechnungsformular zu verwenden.
Beilage 2 - Einnahmen-/Ausgabenrechnung
Kontakt:
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen
Referat Familie
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1
Helga Hofstädter, Telefon: 057/600-2536
E-Mail: post.a9-familie(at)bgld.gv.at