Familienauto
Familien mit mehr als drei Kindern finden in einem herkömmlichen PKW nicht ausreichend Platz. Daher wird bei Familien mit mindestens vier Kindern - bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze - der Ankauf eines Kraftfahrzeuges gefördert, das auf zumindest sechs Sitzplätze zugelassen ist.
Fördervoraussetzungen:
- mindestens vier Kinder unter 18 Jahren
- Familienauto auf zumindest sechs Sitzplätze zugelassen
- Familienauto nicht älter als fünf Jahre
- Zulassung auf Förderungswerberin bzw. Förderungswerber
- keine gewerbliche Nutzung
Höhe der Förderung: 1.500 Euro
Berechnung: Das gewichtete Einkommen errechnet sich wie folgt:
Familieneinkommen (Monatsnettolohn x 14/12, Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Alimente, etc.) dividiert durch den errechneten Gewichtungsfaktor.
Der Gewichtungsfaktor setzt sich aus den Familienmitgliedern zusammen:
1. für die Förderungswerberin oder den Förderungswerber: 1,0
2. für die Partnerin oder den Partner: 0,8
3. für jedes Kind, für das ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht: 0,5
4. für Alleinerzieherinnen oder Alleinerzieher: 1,2
Berechnungsbeispiel: Förderwerber und Partnerin mit 2 Kindern ergibt einen Gewichtungsfaktor von 2,8.
Einkommensgrenze: Das monatliche Familiennettoeinkommen dividiert durch den Gewichtungsfaktor („gewichtetes Pro-Kopf-Einkommen“) darf die Höchstgrenze von 988,90 Euro nicht übersteigen (Allgemeine Förderungsvoraussetzungen).
Antragstellung: binnen 6 Monaten ab Kaufabschluss
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aus organisatorischen Gründen Förderansuchen nur im ORIGINAL und somit nur auf dem Postweg oder auf persönlichem Wege, nicht jedoch per E-Mail oder Fax, eingebracht werden können!
Auszahlung: Einmalzahlung
Weitere nähere Einzelheiten sind dem Formular zu entnehmen.
Kontakt:
Anna Baranyai - 057/ 600-2934 oder Vanessa Meidl - 057/ 600-2747
E-Mail: post.a9-skf(at)bgld.gv.at